Zur Erfüllung der kantonalen Aufgabe des Straf- und Massnahmenvollzugs für Erwachsene haben sich die Schweizer Kantone in den Jahren 1956-1963 zu drei regionalen Strafvollzugskonkordaten zusammengeschlossen (vgl. dazu Art. 123 Abs. 2 der Bundesverfassung).
Die Strafvollzugskonkordate verfolgen das Ziel, einen bedarfsgerechten, verfassungs- und gesetzeskonformen Straf- und Massnahmenvollzug zu gewährleisten. Der Zusammenschluss der Kantone zu drei Vollzugsregionen führt zu einer einheitlichen Auffassung und Handhabung wichtiger Themen des Vollzugsalltags und ermöglicht den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Mitgliederkantonen innerhalb des Konkordats.
Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Polizei- und Militärdirektorinnen und –direktoren (KKJPD) stellt auf Antrag der Koordinationskonferenz Justizvollzug (KoKJ; SSED 28.8) die interkantonale und überkonkordatliche Koordination im Bereich des Justizvollzugs für Erwachsene sicher. Auf Antrag des Vorstands der KKJPD verabschiedet die Generalsversammlung der KKJPD Grundlagenpapiere und Empfehlungen als Lösungen für gesamtschweizerisch relevante Problemstellungen.