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Konkordatliche Auditorganisation

Konkordatliche Auditorganisation

Konkordatliche Auditorganisation


Die konkordatliche Auditorganisation ist für die Aufsicht der Abwicklung und Durchführung des konkordatlichen Anerkennungsverfahrens zuständig und verantwortlich. Im Reglement der Konkordatskonferenz des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweizer Kantone betreffend die konkordatliche Anerkennung von privaten Vollzugseinrichtungen (Reglement ApV) sind in Ergänzung und Konkretisierung der Konkordatsvereinbarung das Verfahren sowie die formellen und materiellen Voraussetzungen des konkordatlichen Anerkennungsverfahrens für private Vollzugseinrichtungen nach Art. 379 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs geregelt.


Gesuche um konkordatliche Anerkennung sind an die kantonalen Justizvollzugsbehörden des Standortkantons der privaten Vollzugseinrichtungen zu richten. Hier geht es zum Verzeichnis der Ansprechpersonen der kantonalen Justizvollzugsbehörden:

verzeichnis_ansprechpersonen_kantone.pdf


Bei der Einreichung von Gesuchen um konkordatliche Anerkennung sind die privaten Vollzugseinrichtungen sowie die kantonalen Justizvollzugsbehörden gebeten, das Standardformular für die Gesuchseinrichtung zu verwenden.

Gesuch konkordatliche Anerkennung


Hier geht es zur Liste der konkordatlich anerkannten privaten Vollzugseinrichtungen in den Strafvollzugskonkordaten der Nordwest-, Inner- und Ostschweizer Kantone

50.4bis_liste_der_konkordatlich_anerkannten_privaten_vollzugseinrichtungen.pdf


Konkordatliche Anerkennung - Hier finden sich das Reglement ApV, die Mindeststandards, der Gebührentarif, die Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Vorlage zum Vollzugsplan NWI:

Reglement ApV (SSED 01.2)
Mindeststandards (SSED 06.6)
Gebührentarif (SSED 01.21)
FAQ
Vorlage Vollzugsplan NWI

Weiterbildungen

Hier finden sich Informationen zu möglichen Weiterbildungsangeboten:
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Justizvollzug
ROS-Administration / Risikoorientierter Sanktionenvollzug
CAS Fachexpertise Recht des Sanktionenvollzugs: Von der Verurteilung bis zum Ende der Probezeit

Wichtiger Hinweis zur Teilnahme an den ROS-Schulungen

Die ROS-Schulungen setzen Grundlagenkenntnisse im Justizvollzug voraus. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) bietet folgende zwei E-Learnings an, in denen das für die ROS-Kurse erforderliche Grundlagenwissen vermittelt wird:
- Die schweizerische Strafrechtskette
- Einführung in den schweizerischen Freiheitsentzug.
Link: E-Learnings

Tätigkeitsberichte

Tätigkeitsbericht 2023
Tätigkeitsbericht 2024



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