Konkordatliche Auditorganisation
Konkordatliche Auditorganisation
Die konkordatliche Auditorganisation ist für die Aufsicht der Abwicklung und Durchführung des konkordatlichen Anerkennungsverfahrens zuständig und verantwortlich. Im Reglement der Konkordatskonferenz des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweizer Kantone betreffend die konkordatliche Anerkennung von privaten Vollzugseinrichtungen (Reglement ApV) sind in Ergänzung und Konkretisierung der Konkordatsvereinbarung das Verfahren sowie die formellen und materiellen Voraussetzungen des konkordatlichen Anerkennungsverfahrens für private Vollzugseinrichtungen nach Art. 379 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs geregelt.
Gesuche um konkordatliche Anerkennung sind an die kantonalen Justizvollzugsbehörden des Standortkantons der privaten Vollzugseinrichtungen zu richten. Hier geht es zum Verzeichnis der Ansprechpersonen der kantonalen Justizvollzugsbehörden:
Bei der Einreichung von Gesuchen um konkordatliche Anerkennung werden die privaten Vollzugseinrichtungen sowie die kantonalen Justizvollzugsbehörden gebeten, das Standardformular für die Gesuchseinrichtung zu verwenden.
Integraler Bestandteil des Gesuchsformulars ist die Checkliste für Ansprechpersonen der Kantone. Auf dem Gesuchsformular haben die Justizvollzugsbehörden zu bestätigen, dass mit der Vollzugseinrichtung ein Vorgespräch anhand der Checkliste geführt wurde und dass Aussicht auf eine provisorische oder konkordatliche Anerkennung besteht.
Hier geht es zur Liste der konkordatlich anerkannten privaten Vollzugseinrichtungen in den Strafvollzugskonkordaten der Nordwest-, Inner- und Ostschweizer Kantone
Konkordatliche Anerkennung - Hier finden sich das Reglement ApV, die Mindeststandards, der Gebührentarif, die Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Vorlage zum Vollzugsplan NWI:
Weiterbildungen
Hier finden sich Informationen zu möglichen Weiterbildungsangeboten:
ROS-Administration / Risikoorientierter Sanktionenvollzug
CAS Fachexpertise Recht des Sanktionenvollzugs: Von der Verurteilung bis zum Ende der Probezeit
Wichtiger Hinweis zur Teilnahme an den ROS-Schulungen
Die ROS-Schulungen setzen Grundlagenkenntnisse im Justizvollzug voraus. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) bietet folgende zwei E-Learnings an, in denen das für die ROS-Kurse erforderliche Grundlagenwissen vermittelt wird:
- Die schweizerische Strafrechtskette
- Einführung in den schweizerischen Freiheitsentzug.
Link: E-Learnings
