Konkordatliche Auditorganisation
Konkordatliche Auditorganisation
Die konkordatliche Auditorganisation ist für die Aufsicht der Abwicklung und Durchführung des konkordatlichen Anerkennungsverfahrens zuständig und verantwortlich. Im Reglement der Konkordatskonferenz des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweizer Kantone betreffend die konkordatliche Anerkennung von privaten Vollzugseinrichtungen (Reglement ApV) sind in Ergänzung und Konkretisierung der Konkordatsvereinbarung das Verfahren sowie die formellen und materiellen Voraussetzungen des konkordatlichen Anerkennungsverfahrens für private Vollzugseinrichtungen nach Art. 379 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs geregelt.
Bei der Einreichung von Gesuchen um konkordatliche Anerkennung sind die privaten Vollzugseinrichtungen sowie die kantonalen Justizvollzugsbehörden gebeten, das Standardformular für die Gesuchseinrichtung zu verwenden.